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Kleiderannahme

Laufende Annahme von einwandfreier Damenbekleidung, Taschen und weiteren Accessoires:

Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale

Marken Kleidungsstücke (Grössen 34 – 48)
Marken Schuhe (Grösse 36 - 42)

sowie Accessoires in Kommission geben.

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Gepflegte Kleider - gewaschen und gebügelt - erhöhen die Verkaufs-Chancen.

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Nicht angenommen werden Abendkleider, Pelz, Unterwäsche sowie Bademode.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Anteil Lieferantin: ungefähr 40% Anteil vom Verkaufspreis erhält die Lieferantin.

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Kleiderannahme: laufende Annahme saisonaler Artikel während den Öffnungszeiten
(es ist keine Anmeldung erforderlich)

Annahme Frühling/Sommer:  März – Juni

Annahme Herbst/Winter:  September – Januar

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​Abholfristen & Gebühr: â€‹Gegen eine saisonale Gebühr von CHF 5.00 bis 20.00 (je nach Kleidermenge)

können die nicht verkauften Artikel jeweils bis Ende September / Ende März wieder abgeholt werden. 

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Nicht abgeholte Ware: diese wird 4 Wochen nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache einer

wohltätigen Institution gespendet.

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Guthaben: wird das Guthaben nicht innert Jahresfrist
zurückgefordert, verfällt der Anspruch und geht zugunsten von Second Fashion.

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Haftung: Keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

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