Kleiderannahme
Laufende Annahme von einwandfreier Damenbekleidung, Taschen und weiteren Accessoires:
Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale
Marken Kleidungsstücke (Grössen 34 – 48)
Marken Schuhe (Grösse 36 - 42)
sowie Accessoires in Kommission geben.
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Gepflegte Kleider - gewaschen und gebügelt - erhöhen die Verkaufs-Chancen.
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Nicht angenommen werden Abendkleider, Pelz, Unterwäsche sowie Bademode.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Anteil Lieferantin: ungefähr 40% Anteil vom Verkaufspreis erhält die Lieferantin.
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Kleiderannahme: laufende Annahme saisonaler Artikel während den Öffnungszeiten
(es ist keine Anmeldung erforderlich)
Annahme Frühling/Sommer: März – Juni
Annahme Herbst/Winter: September – Januar
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​Abholfristen & Gebühr: ​Gegen eine saisonale Gebühr von CHF 5.00 bis 20.00 (je nach Kleidermenge)
können die nicht verkauften Artikel jeweils bis Ende September / Ende März wieder abgeholt werden.
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Nicht abgeholte Ware: diese wird 4 Wochen nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache einer
wohltätigen Institution gespendet.
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Guthaben: wird das Guthaben nicht innert Jahresfrist
zurückgefordert, verfällt der Anspruch und geht zugunsten von Second Fashion.
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Haftung: Keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.