Kleiderannahme
Laufende Annahme von einwandfreier Damenbekleidung, Taschen und weiteren Accessoires:
Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale
Marken Kleidungsstücke (Grössen 34 – 48)
Marken Schuhe (Grösse 36 - 42)
sowie Accessoires in Kommission geben.
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Gepflegte Kleider - gewaschen und gebügelt - erhöhen die Verkaufs-Chancen.
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Nicht angenommen werden Abendkleider, Pelz, Unterwäsche sowie Bademode.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Kleiderannahme: laufende Annahme saisonaler Artikel während den Öffnungszeiten
(es ist keine Anmeldung erforderlich)
Annahme Frühling/Sommer: März – Juni
Annahme Herbst/Winter: September – Januar
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Anteil Lieferantin: ca. 40% Anteil vom Verkaufspreis erhält die Lieferantin
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Kommission: einwandfreie Kleidungsstücke werden ausschliesslich in Kommission genommen
und bleiben 3 Monate im Laden
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​Abholfristen: ​jeweils bis am 2. Samstag im Juli bzw. vor den Fasnachtsferien
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Nicht abgeholte Ware: diese wird nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache einer
wohltätigen Institution gespendet
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Guthaben: wird das Guthaben nicht innert Jahresfrist zurückgefordert, verfällt der Anspruch
und geht zugunsten von Second Fashion
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Ausverkauf: jeweils zu Saisonende oder nach unserem Ermessen findet ein
Ausverkauf (bis zu 50%) der Artikel statt
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Haftung: Keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie
keine Garantie oder Umtausch