Kleiderannahme
Laufende Annahme von einwandfreier Damenbekleidung, Taschen und weiteren Accessoires:
Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale
Marken Kleidungsstücke (Grössen 34 – 46)
Marken Schuhe (Grösse 36 - 42)
sowie Accessoires ausschliesslich in Kommission geben.
Gepflegte Kleider - gewaschen und gebügelt - erhöhen die Verkaufs-Chancen.
Nicht angenommen werden Abendkleider, Pelz, Unterwäsche sowie Bademode.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kleiderannahme: laufende Annahme saisonaler Artikel während den Öffnungszeiten
(es ist keine Anmeldung erforderlich)
Annahme Frühling/Sommer: März – Juni
Annahme Herbst/Winter: September – Januar
Anteil Lieferantin: ca. 40% Anteil vom Verkaufspreis erhält die Lieferantin. Der Verkaufspreis wird
von Second Fashion festgelegt
Zustand der Ware: Alle Artikel müssen gereinigt, gewaschen, gebügelt
und in einwandfreiem Zustand sein. Schuhe müssen fast neuwertig sein
(keine Verfärbungen, Fussspuren, abgelaufene Sohlen, etc.)
Kommission: alle Artikel werden ausschliesslich in Kommission genommen
und bleiben 3 Monate im Laden
Abholfristen: jeweils bis am 2. Samstag im Juli bzw. vor den Fasnachtsferien
Nicht abgeholte Ware: diese wird nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache einer
wohltätigen Institution gespendet
Guthaben: wird das Guthaben nicht innert Jahresfrist zurückgefordert, verfällt der Anspruch
und geht zugunsten von Second Fashion
Ausverkauf: jeweils zu Saisonende oder nach unserem Ermessen findet ein
Ausverkauf (bis zu 50%) der Artikel statt
Haftung: Keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie
keine Garantie oder Umtausch