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Kleiderannahme

Laufende Annahme von einwandfreier Damenbekleidung, Taschen und weiteren Accessoires:

Sie können über das ganze Jahr modische, gepflegte und saisonale

Marken Kleidungsstücke (Grössen 34 – 48)
Marken Schuhe (Grösse 36 - 42)

sowie Accessoires in Kommission geben.

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Gepflegte Kleider - gewaschen und gebügelt - erhöhen die Verkaufs-Chancen.

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Nicht angenommen werden Abendkleider, Pelz, Unterwäsche sowie Bademode.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Kleiderannahme: laufende Annahme saisonaler Artikel während den Öffnungszeiten
(es ist keine Anmeldung erforderlich)

Annahme Frühling/Sommer:  März – Juni

Annahme Herbst/Winter:  September – Januar

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Anteil Lieferantin: ca. 40% Anteil vom Verkaufspreis erhält die Lieferantin

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Kommission: einwandfreie Kleidungsstücke werden ausschliesslich in Kommission genommen
und bleiben 3 Monate im Laden 

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​Abholfristen: â€‹jeweils bis am 2. Samstag im Juli bzw. vor den Fasnachtsferien

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Nicht abgeholte Ware: diese wird nach Ablauf der Abholfrist ohne Rücksprache einer

wohltätigen Institution gespendet

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Guthaben: wird das Guthaben nicht innert Jahresfrist zurückgefordert, verfällt der Anspruch
und geht zugunsten von Second Fashion

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Ausverkauf: jeweils zu Saisonende oder nach unserem Ermessen findet ein
Ausverkauf (bis zu 50%) der Artikel statt

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Haftung: Keine Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie
keine Garantie oder Umtausch

Adresse

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​Luzernstrasse 20

6206 Neuenkirch

​

E-Mail: info@second-fashion.ch

Tel.:  079 305 30 93

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Öffnungszeiten

Di / Do / Fr   14.00 - 18.00

Sa                   10.00 - 15.00          

 

Parkplätze unmittelbar vor dem Laden

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